Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
– im folgenden „AGVB“ genannt –
der Vetinf GmbH, Probststr. 7, 85051 Ingolstadt
Handelsregister Ingolstadt HRB 190 125
§ 1. Geltungsbereich
- Die Firma Vetinf GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (nachfolgende Besteller) gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
- Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann der Auftragnehmer diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3. Überlassene Unterlagen
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentums- oder Urheberrecht an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer erteilt dem Besteller dazu ausdrücklich schriftliche Zustimmung. Soweit der Auftragnehmer das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen an ihn unverzüglich zurückzusenden.
§ 4. Preise und Zahlung
- Die Preise sind in Euro (EUR) und gelten für das Versenden per Mail oder Download, ausschließlich der Versandkosten. Die Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten für die Standardausführung der Programme. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 6 Warenprüfung Ist der Besteller Unternehmer, so obliegt ihm die Verpflichtung, die gelieferte Ware unmittelbar nach ihrem Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Rüge, gilt die Vermutung für die Abnahme ohne Grund zu Widerspruch. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware nicht einschränken, berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme. Für Vollkaufleute gilt der § 377 HGB.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung und zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus den geschlossenen Verträgen verbleibt ausgelieferte Ware im Eigentum des Auftragnehmers. Für den Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gehen die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen auf den Auftragnehmer über. Für den Fall der Bearbeitung, Verbindung oder Umbildung der Vorbehaltsware entsteht Miteigentum des Auftragnehmers an der neu erstandenen Sache. Der Erwerber ist nicht zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Erwerber für die Wahrung der Rechte des Auftragnehmers Sorge zu tragen und den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. In einem solchen Fall und bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht zum Betreten der Räume des Erwerbers, um im Rahmen der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an sich nehmen zu können. Ein solches Vorgehen bedeutet nicht den Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag, sofern der Erwerber Kaufmann ist.
§ 8 Zahlungsverzug
- Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist steht dem Auftragnehmer ohne Mahnung ein Zinsanspruch zu. Die Haftung des Erwerbers für Verzug bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer gewährleistet für sechs Monate, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind oder zugesicherter Eigenschaften entbehren. Für die Verlängerung der Gewährleistung bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, die vom Auftraggeber gegenzuzeichnen ist.
§ 9 Lieferzeit
- Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Der Auftragnehmer haftet im Fall des von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jeden vollendeten Monat Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen Vorsatz und Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
- Betriebsstörungen oder sonstige Umstände, welche die Lieferung erschweren, berechtigen den Auftragnehmer vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder ihn bis nach Aufhebung des Hindernisses zu verlängern.
§ 10. Gefahrübergang bei Versendung
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 11. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet lediglich für Rechtsmängel des Vertragsgegenstandes, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind und die der Auftragnehmer kennt oder die ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind.
- Der Auftragnehmer haftet ferner für technische Ausführbarkeit und Brauchbarkeit der Vertragsprodukte, sofern ihm die Ausführbarkeit und Brauchbarkeit beeinträchtigenden Mängel bei Abschluss des Vertrages bekannt waren oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind.
- Der Besteller ist verpflichtet, den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen aus Produkthaftung freizustellen. Der Benutzer der Software hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. Datensicherung) selbst dafür zu sorgen, dass Schäden nicht auftreten oder in Grenzen gehalten werden.
- Der Besteller hat ein Recht auf Rücktritt oder Minderung, sofern ihm weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zuzumuten sind.
- Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 12. Verjährung
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Auftragnehmer gelieferten Ware bei dem Besteller.
§ 13. Sonstiges
- Hat der Besteller keinen ständigen inländischen Wohnsitz, so ist der Gerichtstand der Sitz des Auftragnehmers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
- Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.